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Leistungen / Anspruchsvoraussetzungen
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht?
Wenn Sie – obwohl erwerbsfähig – den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie nicht selbst durch eigenes Einkommen und/oder Vermögen bestreiten können, kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestehen. Der Gesetzgeber spricht in Ihrem Fall von erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen.
weitere Informationen
Was muss ich tun, um Arbeitslosengeld II zu erhalten?
Die Gewährung von Arbeitslosengeld II ist antragsabhängig. Die Antragsstellung wirkt grundsätzlich auf den ersten des Monats zurück in dem der Antrag gestellt wird.
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, melden Sie sich bitte beim Jobcenter Kulmbach an der Kundentheke. Nach der erforderlichen Datenaufnahme erhalten Sie umgehend ein ausführliches Erstberatungsgespräch, die Antragsformulare, eine Liste der erforderlichen Belege sowie einen Termin zur gemeinsamen Besprechung Ihres Antrags in der Leistungsabteilung.
Zu dem Termin bringen Sie dann bitte den ausgefüllten Antrag und alle notwendigen Unterlagen zur Prüfung Ihres Leistungsanspruchs mit.
Welche Unterlagen und Nachweise werden benötigt?
Persönliche Unterlagen
Benötigte Nachweise
Welche Dokumente sind gemeint?
gültige Ausweise aller Personen in der Bedarfsgemeinschaft
Personalausweise, Pässe (mit Aufenthaltserlaubnis), Kinderausweise oder Geburtsurkunden (bei Kindern die noch keinen Ausweis haben)
Sonstige Ausweise und Bescheinigungen
Schwerbehindertenausweis; Bescheinigung über Eingliederungsleistungen nach dem SGB III; Mutterpass; Krankenkassenkarten oder Mitgliedsbescheinigungen; Sozialversicherungsausweis; Ärztliches Attest für kostenaufwändige Ernährung
Nachweis über Unterhaltsleistungen
Nachweis über Unterhaltsleistungen, Scheidungsurteil, außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
Nachweise über die Kosten der Unterkunft
Mietvertrag, aktuelles Mietänderungsschreiben, Heizkostennachweise (falls diese nicht in der Miete enthalten sind), Mietbescheinigung ausgefüllt von Ihrem Vermieter
Einkommens- / Vermögensunterlagen
Benötigte Nachweise
Welche Dokumente sind gemeint?
Bei Eigentum:
Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Grundsteuerbescheid, Neben- und Heizkostennachweis, Nachweis über Hausgeld / Verwaltungskosten, Nachweis über Tilgungsraten / Zinszahlungen
Nachweise über Schule, Ausbildung und Studium
Schulbescheinigung (nur wenn die Schule noch besucht wird), Ausbildungsvertrag, Exmatrikulationsbescheinigung, BaFöG oder BAB - Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid
Nachweise über Versicherungen
Versicherungspolicen ( z.B. Hausrat-, Haftpflicht-, Lebensversicherungen )
Nachweise über andere staatliche Leistungen
Kindergeldnachweis / Kindergeldnummer, Elterngeldbescheid, Bescheid über Unterhaltsvorschuss, Arbeitslosengeldbescheid / Alg I - Sperrzeitbescheid, letzter Wohngeldbescheid, Überbrückungsbescheinigung / Antrag auf Arbeitslosengeld, Rentenbescheid / Krankengeldbescheid
Nachweise über Erwerbseinkommen
Lohnabrechnungen der letzten drei Monate / Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben
Allgemeine Nachweise
Lückenlose Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller bestehenden Konten
Vermögensnachweise
Sparbücher, Kfz-Schein oder Kfz-Brief, Lebensversicherungspolice mit Nachweis über den Rückkaufswert, Bausparverträge, Jahresauszüge von Fonds
Nachweise über Einkommen aus Selbstständigkeit
letzter Steuerbescheid, letzte Gewinn- und Verlustrechnung bzw. betriebswirtschaftliche Auswertung / Monatsbilanz, Gewerbeab-/anmeldung