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Leistungen /
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ein Anspruch auf Bürgergeld besteht?
Als erwerbsfähig gilt jeder im Alter zwischen 15 und Personen die die Grenze für den Bezug von Altersrente erreicht haben, der gesundheitlich dazu in der Lage ist, mindestens drei Stunden einer Beschäftigung nachzugehen. Eine wichtige Voraussetzung ist außerdem, dass die Bundesrepublik Deutschland Ihr üblicher Wohn- und Lebensmittelpunkt ist. Nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Kinder) können Sozialgeld erhalten, sofern kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII besteht.
Ob und wie viel Arbeitslosengeld II Sie erhalten, richtet sich nach Ihrem Bedarf und eventuell vorhandenem Einkommen und Vermögen. Die Leistung setzt sich aus dem Regelbedarf und den angemessen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Eventuell kommt auch ein Mehrbedarf in Betracht (z. B. wenn Sie alleinerziehend sind).
Informationen zur Höhe der Regelleistung finden Sie hier.
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden monatlich im Voraus erbracht und regelmäßig für jeweils 6 Monate bewilligt. Danach ist ein Weiterbewilligungsantrag erforderlich, sofern aufgrund der wirtschaftlichen Situation weiterhin Leistungen benötigt werden.
Mit der Gewährung von Arbeitslosengeld II werden Sie regelmäßig auch Pflichtmitglied in der von Ihnen ausgewählten gesetzlichen Krankenkasse.

Wichtiger Hinweis:
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine individuelle Leistung, die Ihre persönlichen Lebensumstände soweit wie möglich berücksichtigt. Von daher ist es unerlässlich, dass Sie alle Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (wie z.B. Einkommensänderungen, Zuzug oder Wegzug von Haushaltsangehörigen, Heirat, Umzug) Ihrem/Ihrer persönlichen Ansprechpartner/in unverzüglich mitteilen