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Arbeitsvermittlung / Eingliederungsleistungen
Eingliederungsleistungen
Zur Unterstützung der Eingliederung in Arbeit kann das Jobcenter Kulmbach je nach Notwendigkeit und individuellem Bedarf Eingliederungsleistungen erbringen. Die Entscheidung über eine für Sie in Frage kommende Förderung trifft die/der für Sie zuständige persönliche Ansprechpartner/In. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erbringung einer bestimmten Eingliederungsleistung. Förderleistungen werden nur auf Antrag gewährt, der rechtzeitig gestellt werden muss. Nehmen Sie deshalb vor Beginn der Förderung Kontakt mit der/dem für Sie zuständigen Ansprechpartner/In auf.

Beispielsweise einige der wichtigsten Eingliederungsleistungen:
  • Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
  • Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • … weitere Eingliederungsleistungen
Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
Bezieher von Bürgergeld können aus dem Vermittlungsbudget gefördert werden, wenn die Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit erforderlich sind.
Die Förderung kann u.a. folgende Leistungen umfassen:
  • Bewerbungskosten
  • Reisekosten zum Vorstellungsgespräch
  • Fahrkosten für Pendelfahrten
  • Kosten für getrennte Haushaltsführung
  • Kosten für den Umzug
  • Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle
  • Kosten für Arbeitsmittel
  • Kosten für Nachweise
  • Unterstützung der Persönlichkeit
  • Sonstige Kosten
Nähere Auskünfte erhalten Sie von Ihrer/Ihrem persönlichen Ansprechpartner/In
Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Für die Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung wird ein Bildungsgutschein ausgestellt.
Der Bildungsgutschein ist die Zusicherung für die Übernahme der Kosten für die entsprechende Weiterbildungsmaßnahme.
Eventuell anfallende Fahr- und Kinderbetreuungskosten können ebenfalls erstattet werden.
Die Ausstellung eines Bildungsgutscheines setzt voraus, dass ein individuell notwendiger Qualifizierungsbedarf festgestellt wird und sich Ihre Vermittlungschancen dadurch wesentlich verbessern.
Die Feststellung trifft Ihr(e) zuständige(r) Ansprechpartner/In und setzt eine persönliche Beratung voraus.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Das Jobcenter kann Dritte mit der Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beauftragen. Diese Maßnahmen können u.a. der
  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
  • oder der Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
dienen. Hierfür gibt es je nach Bedarf verschiedene Maßnahmen mit unterschiedlichen Maßnahmeinhalten und unterschiedler Dauer.
  • Maßnahmen bei einem Arbeitgeber:
    Die Maßnahme kann bis zu einer Dauer von 2-4 Wochen auch bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden. Eventuell anfallende Fahr- und Kinderbetreuungskosten können übernommen werden.
  • Maßnahmen im Gutscheinverfahren:
    Seit 01.04.2012 gibt es den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Das Jobcenter kann den Gutschein im Bedarfsfall ausgeben. Die Maßnahmen dienen als individuelles Eingliederungsangebot, welche die Integrationschancen in den Arbeitsmarkt unterstützen sollen. Ein Gutschein kann auch für die Einschaltung eines privaten Arbeitsvermittlers ausgegeben werden.
Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Bei Aufnahme einer hauptberuflichen, selbständigen Tätigkeit kann zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit ein Einstiegsgeld gewährt werden. Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung durch Einstiegsgeld ist u.a. eine positive Beurteilung der Tragfähigkeit des geplanten Unternehmens. Fragen Sie Ihren Ansprechpartner/In welche Unterlagen und Voraussetzungen dafür erforderlich sind.